! Bitte beachten sie folgenden Hinweis !
Seit 2006 können bis zu 4.000.- € jährlich komplett für nachgewiesene ( also qualifizierte ) Betreuung steuerlich abgesetzt werden.
( Dabei gelten Überweisungsträger als Beleg )
Zusätzlich kann ein Zuschuss beim Jugendamt beantragt werden. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle, wie z.B. Einkommen, alleinerziehend, sonstige Ausgaben usw.
Genaueres erfahren Sie von Ihrem Steuerberater und bei Ihrem zuständigen Jugendamt.
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